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   OLG Koblenz, 12.02.2001 - 2 Ss 272/00   

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https://dejure.org/2001,41438
OLG Koblenz, 12.02.2001 - 2 Ss 272/00 (https://dejure.org/2001,41438)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.02.2001 - 2 Ss 272/00 (https://dejure.org/2001,41438)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Februar 2001 - 2 Ss 272/00 (https://dejure.org/2001,41438)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2001 - 2 Ss 272/00
    Da es sich bei der Bestimmung der Anzahl der Tagessätze und der Bemessung der Tagessatzhöhe um zwei unterschiedliche, rechtlich voneinander unabhängige Vorgänge handelt, konnte der Senat die Aufhebung des Urteils auf die Frage der Bemessung der Tagessatzhöhe beschränken (vgl. BGHSt 27, 70, 72, 73 ).
  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2001 - 2 Ss 272/00
    Als derartiges, hier als vorrangig zu bewertendes Rechtsgut war der durch Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Kern von Menschenwürde und menschlicher Ehre (vgl. BVerfGE 75, 369, 380 [BVerfG 03.06.1987 - 1 BvR 313/85] ) anzusehen, der auch über den Tod hinaus Bedeutung behält (vgl. Dürig in Maunz/Dürig/Herzog, Kommentar zum GG, Art. 1 Rdnr. 23).
  • BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93

    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2001 - 2 Ss 272/00
    Nach ihrem insoweit allein maßgeblichen objektiven Sinngehalt (vgl. BayObLG, a.a.O.) waren die Ausführungen des Angeklagten geeignet, die noch lebenden Verfolgten des Holocaust durch die Verharmlosung ihres Verfolgungsschicksals, welches Teil ihrer persönlichen Würde ist, in ihrer Ehre herabzusetzen (vgl. BGH in NJW 1994, 1421, 1422 [BGH 15.03.1994 - 1 StR 179/93]).
  • BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95

    Volksverhetzung durch Bezeichnung als "Jude"

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2001 - 2 Ss 272/00
    Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung aus Art. 5 GG findet gemäß Abs. 2 der Vorschrift seine Schranke in dem dem Schutz des öffentlichen Friedens dienenden Volksverhetzungstatbestand (vgl. BVerfG in NStZ 2001, 26, 27 [BVerfG 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95]; OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Frankfurt/Main, a.a.O., 369; OLG Koblenz, a.a.O.; von Bubnoff, a.a.O., Rdnr. 30).
  • OLG Frankfurt, 15.08.2000 - 2 Ss 147/00

    Bezeichnung von Ausländern als "Sozialparasiten"

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2001 - 2 Ss 272/00
    Zu Recht hat die Strafkammer für das Verständnis des Werkes auf die Sicht eines objektiven, d.h. eines verständigen und unvoreingenommenen Durchschnittslesers abgestellt; außerhalb des Buches liegende Umstände wie Motive, Absichten, Vorstellungen, Ziele und Neigungen des Verfassers waren insoweit ohne Bedeutung (vgl. BGH in BGHR StGB § 130 Abs. 3 Holocaust 1; OLG Frankfurt/Main in NStZ-RR 2000, 368; OLG Koblenz in StV 1985, 15, 16; von Bubnoff, a.a.O., Rdnr. 38).
  • BayObLG, 17.12.1996 - 2St RR 178/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2001 - 2 Ss 272/00
    Die Nachprüfung durch das Revisionsgericht ist insoweit auf Rechtsfehler beschränkt (vgl. BayObLG in NStZ 1997, 283, 284; OLG Hamburg in NJW 1970, 1649, 1650; von Bubnoff in Leipziger Kommentar, StGB, 11. Aufl., § 130 Rdnr. 13a und 38).
  • BGH, 02.04.1997 - 3 StR 95/97

    Geltung des Strafrahmens im Falle des § 130 Abs. 4 Strafgesetzbuch (StGB) -

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2001 - 2 Ss 272/00
    Zwar ist das Landgericht von dem Strafrahmen des § 130 Abs. 3 StGB ausgegangen (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe), während die Strafe gemäß Abs. 4 der Vorschrift richtigerweise dem Abs. 2 (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe) zu entnehmen gewesen wäre (vgl. BGH in BGHR StGB § 130 Strafrahmen 1; von Bubnoff, a.a.O., Rdnr. 52).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.1986 - 5 Ss 43/86

    Zum "Angriff auf die Menschenwürde anderer" im Sinne des § 130 StGB

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2001 - 2 Ss 272/00
    Bei dem Vergehen der Volksverhetzung handelt es sich vielmehr um ein potentielles Gefährdungsdelikt, bei dem nicht der Eintritt einer konkreten Gefahr, sondern - aus Sicht eines objektiven Beobachters - lediglich eine wenn auch nur entfernte Gefahr für die allgemeine Rechtssicherheit festgestellt werden muss (vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 130 Rdnr. 8; von Bubnoff, a.a.O., Rdnr. 4, 7 und 13; HansOLG Hamburg in MDR 1981, 71; OLG Düsseldorf in NJW 1986, 2518, 2519 [OLG Düsseldorf 17.03.1986 - 5 Ss 43/86 - 40/86 I]; OLG Frankfurt/Main, a.a.O.; OLG Koblenz, a.a.O.).
  • OLG Koblenz, 24.05.1984 - 1 Ss 132/84

    Aussagegehalt des Satzes "Soldaten sind alle bezahlte Mörder" und der Tatbestand

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2001 - 2 Ss 272/00
    Zu Recht hat die Strafkammer für das Verständnis des Werkes auf die Sicht eines objektiven, d.h. eines verständigen und unvoreingenommenen Durchschnittslesers abgestellt; außerhalb des Buches liegende Umstände wie Motive, Absichten, Vorstellungen, Ziele und Neigungen des Verfassers waren insoweit ohne Bedeutung (vgl. BGH in BGHR StGB § 130 Abs. 3 Holocaust 1; OLG Frankfurt/Main in NStZ-RR 2000, 368; OLG Koblenz in StV 1985, 15, 16; von Bubnoff, a.a.O., Rdnr. 38).
  • OLG Hamburg, 18.06.1980 - 1 Ss 37/80
    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2001 - 2 Ss 272/00
    Bei dem Vergehen der Volksverhetzung handelt es sich vielmehr um ein potentielles Gefährdungsdelikt, bei dem nicht der Eintritt einer konkreten Gefahr, sondern - aus Sicht eines objektiven Beobachters - lediglich eine wenn auch nur entfernte Gefahr für die allgemeine Rechtssicherheit festgestellt werden muss (vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 130 Rdnr. 8; von Bubnoff, a.a.O., Rdnr. 4, 7 und 13; HansOLG Hamburg in MDR 1981, 71; OLG Düsseldorf in NJW 1986, 2518, 2519 [OLG Düsseldorf 17.03.1986 - 5 Ss 43/86 - 40/86 I]; OLG Frankfurt/Main, a.a.O.; OLG Koblenz, a.a.O.).
  • OLG Celle, 24.05.1982 - 1 Ss 106/82
  • BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 1877/01

    Wird in strafprozessualer Revisionsentscheidung die Sache nur im Strafausspruch

    c) das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 12. Februar 2001 - 2 Ss 272/00 -,.
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